Strahlenschutz

Strahlenschutz für Patient*innen und Mitarbeiter*innen

Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen gegen die Wirkungen der ionisierenden Strahlen:

Schutz durch adäquate Abschirmung
Schutz durch Minderung der Bestrahlungsdauer

Vor Inbetriebnahme unserer Röntgenanlagen wurden diese von staatlich benannten Sachverständigen und Gutachtern des TÜV  durch Messungen geprüft, so dass die Röntgeneinrichtung die erforderliche Bildqualität bei einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht. Die verwendeten Detektoren entsprechen der neuen Röntgenverordnung.

Monatliche Konstanzprüfungen durch die MTRA gewährleisten einen regelmäßigen Vergleich zwischen Kontrollmessungen und den Basiswerten, so dass bei eventuellen Abweichungen rechtzeitig eine Reparatur des Systems erfolgen kann.

Die Minderung der Strahlenexposition wird auch durch eine strenge Indikation zur Röntgenuntersuchung erreicht. Es muss immer das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko abgewogen und die der Fragestellung entsprechende effektivste Untersuchungsart gewählt werden. Die Indikation zur Röntgenuntersuchung wird von uns noch einmal geprüft. Deshalb kann es auch vorkommen, dass wir eine andere Untersuchung durchführen, als vom überweisenden Arzt gewünscht wurde.

Es wird auf patientennahen Strahlenschutz (z. B. Gonadenkapsel für Männer, Bleischürze für Frauen) geachtet. Frauen werden entsprechend der Regelanamnese in einer Zyklusphase geröntgt, in der keine Schwangerschaft bestehen dürfte.

Ihre Angehörigen im Wartezimmer sind durch verbleite Wände und Türen geschützt. Unsere Röntgengeräte werden nach der Röntgenverordnung überprüft und alle Unterlagen jährlich von der Ärztekammer eingesehen.

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